
Fristenmanagement nach dem HinSchG: alle Fristen sicher im Griff
Fristenmanagement nach dem HinSchG: alle Fristen sicher im Griff ! Grüner Textmarker auf einem Tischkalender Fristenmanagement nach dem Hinweisgeberschutzgesetz heißt: Ihre interne Meldestelle bestätigt jede Meldung spätestens nach sieben Tagen, gibt der hinweisgebenden Person spätestens drei Monate danach eine begründete Rückmeldung und löscht die Dokumentation drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens.
Oct 31, 2026Deutsch






















